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DEZKDSGIn Kraft

ZKDSG – Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Ausfertigung: 2002-03-19BGBl I 2002, 1090Original ansehen

ZKDSG – Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.03.2002. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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