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OrthSchMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Orthopädieschuhmacher-Handwerk

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Orthopädieschuhmacher-Handwerk

Ausfertigung: 2008-06-24BGBl I 2008, 1096Original ansehen

OrthSchMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.2008. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Situationsaufgabe

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, was in der Meisterprüfung für Orthopädieschuhmacher praktisch geprüft wird. Es geht um eine Aufgabe, die einen echten Auftrag nachstellt. Es müssen zwei bestimmte Arbeiten gemacht werden, davon immer eine Fußpflege.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Orthopädieschuhmacher-Handwerk ablegen wollen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling muss eine Einlage nach einem Gipsabdruck eines Fußes anfertigen und zusätzlich fußpflegerische Maßnahmen durchführen.

Begriffe

Situationsaufgabe:
Eine praktische Prüfungsaufgabe, die einen echten Arbeitsauftrag nachstellt.
Meisterprüfungsausschuss:
Eine Gruppe von Personen, die die Meisterprüfung organisiert und bewertet.
arithmetisches Mittel:
Ein Durchschnittswert, der aus mehreren Einzelwerten berechnet wird.
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