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DERAG 1990In Kraft

RAG 1990 – Rentenanpassungsgesetz 1990

Rentenanpassungsgesetz 1990

Ausfertigung: 1990-05-28BGBl I 1990, 986Original ansehen

RAG 1990 – Rentenanpassungsgesetz 1990 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.05.1990. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Grundsatz

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Die Renten werden erhöht. Der Grund ist, dass die Löhne und Gehälter im Jahr 1990 im Schnitt höher waren als 1989. Die Erhöhung gilt ab dem 1. Juli 1990 und betrifft verschiedene Arten von Renten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Menschen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Knappschaftsausgleichsleistungen bekommen.

Ein Beispiel

Ein Rentner bekam bisher 1.000 Euro im Monat. Weil die Löhne gestiegen sind, bekommt er ab Juli 1990 etwas mehr, zum Beispiel 1.020 Euro.

Begriffe

allgemeine Bemessungsgrundlage:
Ein Durchschnittswert, der sich aus den Löhnen und Gehältern aller Versicherten in Deutschland ergibt. Er wird genutzt, um die Renten anzupassen.
Knappschaftsausgleichsleistungen:
Besondere Renten für Bergleute, die unter Tage gearbeitet haben. Sie werden hier genauso behandelt wie normale Renten.
§§ 2 bis 5 dieses Gesetzes:
Andere Paragrafen im gleichen Gesetz. Dort steht genau, wie die Renten angepasst werden. Dieser Paragraf verweist nur darauf.
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