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DEZLBBLehrVIn Kraft

ZLBBLehrV – Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Ausfertigung: 2026-09-17BGBl. I 2026, Nr. 271Original ansehen

ZLBBLehrV – Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.09.2026. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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