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DEZLBBLehrVIn Kraft
ZLBBLehrV – Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
ZLBBLehrV – Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.09.2026. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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