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DESGB2§20Abs2Bek 2008In Kraft

SGB2§20Abs2Bek 2008 – Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2008

Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2008

Ausfertigung: 2008-06-26BGBl I 2008, 1102Original ansehen

SGB2§20Abs2Bek 2008 – Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.06.2008. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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