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DEEAMIVIn Kraft

EAMIV – Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

Ausfertigung: 2019-08-01BGBl I 2019, 1110Original ansehen

EAMIV – Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.08.2019. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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