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DEGGArt115dGOIn Kraft

GGArt115dGO – Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes

Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes

Ausfertigung: 1969-07-02BGBl I 1969, 1100Original ansehen

GGArt115dGO – Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.07.1969. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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