KlWalAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee
Gesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee
KlWalAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.07.1993. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt es, unter bestimmten Bedingungen Kleinwale für Forschungszwecke zu fangen. Normalerweise ist das verboten. Die Ausnahme gilt nur, wenn die Tiere später wieder freigelassen werden und die Art nicht gefährdet wird.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Forscherinnen und Forscher, die mit Schiffen unter deutscher Flagge außerhalb deutscher Gewässer Kleinwale für wissenschaftliche Studien fangen wollen.
Ein Beispiel
Ein Forschungsteam möchte Schweinswale in der Nordsee untersuchen, um mehr über ihr Verhalten zu lernen. Es beantragt eine Ausnahme, um einige Tiere kurzzeitig zu fangen, zu untersuchen und später wieder freizulassen.
Begriffe
- Bundesamt für Naturschutz:
- Eine deutsche Behörde, die sich um den Schutz von Tieren, Pflanzen und Natur kümmert.
- nationale Hoheitsgewässer:
- Das Meer direkt vor der Küste eines Landes, das zu diesem Land gehört. In Deutschland sind das meist 12 Seemeilen (etwa 22 Kilometer) vom Ufer entfernt.
- Naturentnahme:
- Das Fangen oder Entnehmen von wild lebenden Tieren oder Pflanzen aus ihrer natürlichen Umgebung.
Art 4
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wann das Gesetz gilt. Es gilt ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung. Außerdem wird später bekannt gegeben, wann das internationale Abkommen für Deutschland gilt.
Wen betrifft das?
Das betrifft alle Menschen und Behörden in Deutschland, die mit dem Schutz von Kleinwalen in Nord- und Ostsee zu tun haben.
Begriffe
- Verkündung:
- Die offizielle Veröffentlichung eines Gesetzes, zum Beispiel im Internet oder in einer amtlichen Zeitung.
- Bundesgesetzblatt:
- Ein offizielles Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden.
- In Kraft treten:
- Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Gesetz oder ein Abkommen und muss befolgt werden.
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