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DETreuhUntÜV 2In Kraft

TreuhUntÜV 2 – Zweite Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben nach dem Treuhandgesetz und von Unternehmensbeteiligungen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

Zweite Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben nach dem Treuhandgesetz und von Unternehmensbeteiligungen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

Ausfertigung: 1996-07-25BGBl I 1996, 1115Original ansehen

TreuhUntÜV 2 – Zweite Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.07.1996. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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