RSMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
RSMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.05.2016. Der Text hat 21 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 11 — Prüfungsbereiche von Teil 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf nennt die vier Themenbereiche, aus denen die zweite Hälfte der Gesellenprüfung für Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker besteht. Die Prüfung prüft Wissen und Können in diesen Bereichen. Andere Vorschriften sagen, was genau in jedem Bereich gefragt wird.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Auszubildende, die den Beruf Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker lernen, sowie die Prüfer, die die Gesellenprüfung abnehmen.
Ein Beispiel
Ein Auszubildender muss in der Prüfung zeigen, wie man einen Motor für einen Rollladen einbaut (Bereich 2) und wie man einen Kundenauftrag plant und durchführt (Bereich 1).
Begriffe
- Gesellenprüfung:
- Die Abschlussprüfung in einem handwerklichen Ausbildungsberuf.
- Prüfungsbereiche:
- Die verschiedenen Themen oder Aufgabenfelder, aus denen die Prüfung besteht.
- Wirtschafts- und Sozialkunde:
- Ein Prüfungsbereich, in dem es um allgemeine Themen wie Arbeitsschutz, Rechte und Pflichten im Beruf oder Gesellschaft geht.
Diskussion
Wird geladen…
