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DEGGArt91cÄndVtr1GIn Kraft

GGArt91cÄndVtr1G – Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag

Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag

Ausfertigung: 2019-08-04BGBl I 2019, 1126Original ansehen

GGArt91cÄndVtr1G – Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.08.2019. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Deutschland und alle 16 Bundesländer stimmen einem Vertrag zu. Der Vertrag ändert Regeln für die Zusammenarbeit bei Computern und Internet in Behörden. Er wird hier im Gesetzblatt abgedruckt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Verwaltungen von Bund und Ländern, also alle deutschen Behörden.

Begriffe

IT-Planungsrat:
Eine Gruppe aus Vertretern von Bund und Ländern. Sie plant, wie Computer und Internet in Behörden genutzt werden.
Artikel 91c GG:
Ein Teil des Grundgesetzes. Er erlaubt Bund und Ländern, bei Computern und Internet zusammenzuarbeiten.
Staatsvertrag:
Ein Vertrag zwischen mehreren Bundesländern oder zwischen Bund und Ländern. Er regelt gemeinsame Angelegenheiten.

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wann das Gesetz gültig wird. Er erklärt auch, wer bekannt gibt, wann bestimmte Regeln aus einem Vertrag in Kraft treten oder ungültig werden. Das Ministerium veröffentlicht diese Informationen im Bundesgesetzblatt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie alle, die die Gültigkeit der IT-Vertragsregeln nachverfolgen müssen.

Begriffe

in Kraft treten:
Das bedeutet, dass eine Regel oder ein Gesetz ab einem bestimmten Tag gilt.
Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden, damit sie für alle gelten.
gegenstandslos werden:
Das bedeutet, dass eine Regel oder ein Vertrag keine Bedeutung mehr hat und nicht mehr angewendet wird.
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