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KredAAG – Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer

Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer

Ausfertigung: 1991-06-24BGBl I 1991, 1314Original ansehen

KredAAG – Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.1991. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie hoch staatliche Zuschüsse zu den Zinsen für bestimmte Kredite in den Jahren 1990 und 1991 waren. Die Höhe hängt davon ab, ob für den Kredit vorher keine oder nur sehr niedrige Zinsen gezahlt werden mussten. Die Regelung gilt nur für Kredite, die in § 5 dieses Gesetzes genannt sind.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Kreditnehmer, die zwischen Oktober 1990 und Juni 1991 einen Kredit nach § 5 dieses Gesetzes hatten.

Ein Beispiel

Ein Landwirt in Ostdeutschland hatte 1990 einen Kredit, für den er keine Zinsen zahlen musste. Der Staat zahlte für ihn im letzten Quartal 1990 einen Zuschuss von 5 Prozent auf die Zinsen.

Begriffe

Zinszuschüsse:
Geld, das der Staat zusätzlich zu einem Kredit zahlt, um die Zinsen für den Kreditnehmer zu verringern.
§ 5 bezeichneten Kredite:
Kredite, die in einem anderen Teil dieses Gesetzes (§ 5) genau aufgelistet sind. Welche das sind, steht nicht in diesem Paragrafen.
zu verzinsen:
Dass für einen Kredit Zinsen gezahlt werden müssen.
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