SolZG – Solidaritätszuschlaggesetz
Solidaritätszuschlaggesetz
SolZG – Solidaritätszuschlaggesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.1991. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Abgabepflicht
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wer den Solidaritätszuschlag zahlen muss. Der Zuschlag ist eine zusätzliche Abgabe auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Die Regel gilt nur, wenn die Steuerpflicht nach einem bestimmten Datum begonnen hat.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle Menschen und bestimmte Unternehmen, Vereine oder Vermögensgruppen, die in Deutschland Steuern zahlen müssen.
Ein Beispiel
Eine Angestellte zahlt neben ihrer Einkommensteuer auch den Solidaritätszuschlag. Ein Verein, der Gewinne macht, muss den Zuschlag auf seine Körperschaftsteuer entrichten.
Begriffe
- natürliche Personen:
- Das sind einzelne Menschen, wie Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner.
- Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen:
- Das sind Unternehmen, Vereine oder Stiftungen, die als Gruppe Steuern zahlen müssen.
- Steuerpflicht:
- Die Pflicht, Steuern an den Staat zu zahlen, weil man Einkommen hat oder ein Unternehmen betreibt.
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