Zurück zu Gesetzen
DEEuPAGIn Kraft

EuPAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Ausfertigung: 2017-05-12BGBl I 2017, 1121, 1137Original ansehen

EuPAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.05.2017. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt