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SegelmMstrV – Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Segelmacher-Handwerk

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Segelmacher-Handwerk

Ausfertigung: 1993-07-05BGBl I 1993, 1138Original ansehen

SegelmMstrV – Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.07.1993. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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