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DESGB2§20Abs2Bek 2007In Kraft

SGB2§20Abs2Bek 2007 – Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2007

Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2007

Ausfertigung: 2007-06-18BGBl I 2007, 1139Original ansehen

SGB2§20Abs2Bek 2007 – Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.06.2007. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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