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DEPfändfreiGrBek 2009In Kraft

PfändfreiGrBek 2009 – Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordung

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordung

Ausfertigung: 2009-05-15BGBl I 2009, 1141Original ansehen

PfändfreiGrBek 2009 – Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.05.2009. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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