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DESGB2§48aFKVIn Kraft

SGB2§48aFKV – Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Ausfertigung: 2010-08-12BGBl I 2010, 1152Original ansehen

SGB2§48aFKV – Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.08.2010. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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