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DEWZG§4UmwSchBekIn Kraft

WZG§4UmwSchBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1993-06-25BGBl I 1993, 1155Original ansehen

WZG§4UmwSchBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.06.1993. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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