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DEKerAusbV 2009In Kraft

KerAusbV 2009 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin

Ausfertigung: 2009-05-27BGBl I 2009, 1177Original ansehen

KerAusbV 2009 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.05.2009. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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