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DEKerAusbV 2009In Kraft
KerAusbV 2009 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
KerAusbV 2009 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.05.2009. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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