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DEUSG 2020In Kraft

USG 2020 – Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden

Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden

Ausfertigung: 2019-08-04BGBl I 2019, 1147, 1179Original ansehen

USG 2020 – Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.08.2019. Der Text hat 35 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 25 — Antrag

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie man Geld vom Staat bekommt, wenn man Reservistendienst leistet. Das Geld gibt es nur, wenn man einen Antrag stellt. Der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die Reservistendienst leisten oder geleistet haben.

Ein Beispiel

Ein Soldat beendet seinen Reservistendienst im März. Er muss bis spätestens September desselben Jahres einen Antrag stellen, um Geldleistungen zu erhalten.

Begriffe

Leistungen:
Geld oder andere Unterstützung, die der Staat zahlt.
Antrag gewährt:
Man bekommt etwas nur, wenn man offiziell danach fragt.
Reservistendienst:
Zeit, in der eine Person als Soldat oder Soldatin in der Reserve arbeitet, aber nicht ständig im Dienst ist.
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