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DEBGSGIn Kraft

BGSG – Gesetz über den Bundesgrenzschutz

Gesetz über den Bundesgrenzschutz

Ausfertigung: 1972-08-18BGBl I 1972, 1834Original ansehen

BGSG – Gesetz über den Bundesgrenzschutz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.08.1972. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 61 — Ordnungswidrigkeiten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wann jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht, der zum Bundesgrenzschutz verpflichtet ist. Das passiert, wenn bestimmte Regeln nicht befolgt werden. Dafür kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die als Grenzschutzdienstpflichtige eingezogen wurden.

Ein Beispiel

Ein Grenzschutzdienstpflichtiger gibt nach seiner Entlassung die Uniform nicht zurück, obwohl er sie nicht mehr braucht. Dafür kann er eine Geldbuße bekommen.

Begriffe

Ordnungswidrigkeit:
Eine Handlung, die gegen eine Regel verstößt, aber kein Verbrechen ist. Dafür gibt es meist eine Geldstrafe.
Grenzschutzdienstpflichtiger:
Eine Person, die zum Dienst im Bundesgrenzschutz verpflichtet ist, ähnlich wie beim Wehrdienst.
vorsätzlich oder fahrlässig:
Vorsätzlich heißt: mit Absicht. Fahrlässig heißt: aus Unachtsamkeit oder ohne böse Absicht.
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