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DEAsylbLG§3aAbs4Bek 2024In Kraft

AsylbLG§3aAbs4Bek 2024 – Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2024

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2024

Ausfertigung: 2023-10-19BGBl I 2023, Nr. 288Original ansehen

AsylbLG§3aAbs4Bek 2024 – Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.10.2023. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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