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SokaSiG – Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Ausfertigung: 2017-05-16BGBl I 2017, 1210Original ansehen

SokaSiG – Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.05.2017. Der Text hat 55 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Meldeverfahren im Berliner Baugewerbe

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Ein bestimmter Tarifvertrag gilt für Bauarbeiten in Berlin. Der Vertrag regelt, wie Arbeitgeber bestimmte Meldungen über ihre Beschäftigten machen müssen. Er gilt seit 2007 und so lange, bis der Vertrag endet.

Wen betrifft das?

Betroffen sind alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Berliner Baugewerbe, für die der Tarifvertrag gilt.

Ein Beispiel

Ein Bauunternehmen in Berlin muss zusätzliche Angaben über seine Arbeiter an die Sozialkasse melden, zum Beispiel wie viele Stunden sie gearbeitet haben.

Begriffe

Tarifvertrag:
Ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, der Regeln für Löhne, Arbeitszeiten und andere Bedingungen festlegt.
Meldeverfahren:
Ein System, bei dem Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten an offizielle Stellen weitergeben müssen.
Geltungsbereich:
Der Bereich (z. B. Branche, Region oder Zeitraum), für den eine Regel gilt.
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