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UrhDaG – Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten

Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten

Ausfertigung: 2021-05-31BGBl I 2021, 1204, 1215Original ansehen

UrhDaG – Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.05.2021. Der Text hat 23 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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