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DEZJDVtrÄndVtr2011GIn Kraft

ZJDVtrÄndVtr2011G – Gesetz zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008

Gesetz zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008

Ausfertigung: 2012-06-01BGBl I 2012, 1222Original ansehen

ZJDVtrÄndVtr2011G – Gesetz zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.06.2012. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zu, den Deutschland und der Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossen haben. Der Vertrag ändert einen älteren Vertrag aus dem Jahr 2003. Der neue Vertrag wird hier offiziell bekannt gemacht.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesrepublik Deutschland und den Zentralrat der Juden in Deutschland als offizielle Vertreter.

Begriffe

Vertrag:
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die rechtlich bindend ist.
Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Eine Organisation, die vom Staat anerkannt ist und bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllt.
BGBl. (Bundesgesetzblatt):
Ein offizielles Dokument, in dem Gesetze und Verträge in Deutschland veröffentlicht werden.
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