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VergoldAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin

Ausfertigung: 1997-05-26BGBl I 1997, 1241Original ansehen

VergoldAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.05.1997. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Ausbildungsberufsbild

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf listet auf, was Auszubildende zum Vergolder oder zur Vergolderin mindestens lernen müssen. Es geht um praktische Fähigkeiten wie Vergolden und Restaurieren sowie um allgemeine Themen wie Arbeitsschutz und Umweltschutz. Die Liste ist verbindlich für die Ausbildung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder und Betriebe, die die Berufsausbildung zum Vergolder oder zur Vergolderin anbieten.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender lernt, wie man eine alte Holzrahmung restauriert. Dazu gehört, den Untergrund vorzubereiten, Werkzeuge richtig zu nutzen und die Qualität der Arbeit zu prüfen.

Begriffe

Tarifrecht:
Regeln, die in Verträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt sind, z. B. zu Löhnen oder Arbeitszeiten.
Restaurierungsarbeiten:
Arbeiten, um alte oder beschädigte Gegenstände wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Qualitätssicherung:
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeit gut und fehlerfrei ausgeführt wird.
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