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BfAAG – Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Ausfertigung: 2020-06-12BGBl I 2020, 1241Original ansehen

BfAAG – Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.06.2020. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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