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DESportfAusbVIn Kraft

SportfAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau

Ausfertigung: 2007-07-04BGBl I 2007, 1242Original ansehen

SportfAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.07.2007. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Zwischenprüfung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Es geht um eine Prüfung während der Ausbildung zum Sportfachmann oder zur Sportfachfrau. Diese Prüfung zeigt, was die Auszubildenden bis zur Mitte des zweiten Jahres gelernt haben. Sie prüft bestimmte Fähigkeiten und Schulwissen, das für den Beruf wichtig ist.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende zum Sportfachmann oder zur Sportfachfrau sowie ihre Ausbilder und Berufsschulen.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender muss in der Prüfung zeigen, wie er eine Rechnung für ein Fitnessstudio schreibt oder einen Kursplan für Mitglieder erstellt.

Begriffe

Ausbildungsstand:
Das ist das Wissen und Können, das jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Ausbildung hat.
Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich:
Ein Teil der Prüfung, in dem Aufgaben aus dem Arbeitsalltag im Sport- und Fitnessbereich bearbeitet werden müssen.
praxisbezogene schriftliche Aufgaben:
Aufgaben, die zeigen, wie man das Gelernte im echten Berufsleben anwenden würde, aber auf Papier oder am Computer.
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