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DEEGGenTDurchfGIn Kraft

EGGenTDurchfG – Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel

Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel

Ausfertigung: 2004-06-22BGBl I 2004, 1244Original ansehen

EGGenTDurchfG – Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.06.2004. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Beteiligung anderer Behörden des Bundes

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, welche Bundesbehörden bei bestimmten Stellungnahmen zur Gentechnik mitreden müssen. Je nach Thema müssen verschiedene Institute zusammenarbeiten oder ihre Meinung abgeben. Das betrifft Entscheidungen über gentechnisch veränderte Produkte oder Verfahren.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden des Bundes, die Stellungnahmen zu Gentechnik-Themen abgeben müssen.

Ein Beispiel

Wenn eine Behörde eine Stellungnahme zu einem neuen gentechnisch veränderten Mais abgibt, muss sie vorher das Bundesamt für Naturschutz und das Robert Koch-Institut einbeziehen.

Begriffe

Stellungnahme:
Eine offizielle Meinung oder Einschätzung einer Behörde zu einem bestimmten Thema.
Benehmen:
Eine Behörde muss andere Behörden anhören und ihre Meinung berücksichtigen, bevor sie entscheidet.
Wirbeltiere:
Tiere mit einer Wirbelsäule, zum Beispiel Säugetiere, Vögel oder Fische.
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