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SchuBerDG – Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher

Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher

Ausfertigung: 2026-10-12BGBl. I 2026, Nr. 293Original ansehen

SchuBerDG – Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.10.2026. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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