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DEDBANAMGIn Kraft

DBANAMG – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Ausfertigung: 1994-08-09BGBl II 1994, 1262Original ansehen

DBANAMG – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.08.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel regelt, was passiert, wenn das Abkommen rückwirkend gilt. Dann müssen bereits festgesetzte Steuern geändert oder aufgehoben werden. Auch wenn die normale Frist dafür schon vorbei ist, darf das Finanzamt noch handeln – aber nur für eine begrenzte Zeit.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Personen oder Unternehmen, die in Deutschland und Namibia Einkommen oder Vermögen haben und bereits Steuern dafür gezahlt haben.

Ein Beispiel

Ein Unternehmer hat 2020 in Namibia und Deutschland Einkommen versteuert. 2023 tritt das Abkommen in Kraft und gilt rückwirkend ab 2020. Das Finanzamt prüft die Steuerbescheide von 2020 und ändert sie, wenn nötig – auch wenn die normale Frist dafür schon abgelaufen wäre.

Begriffe

Steuerfestsetzung:
Das ist der offizielle Bescheid vom Finanzamt, wie viel Steuern jemand zahlen muss.
Festsetzungsfrist:
Die Zeit, in der das Finanzamt Steuern festsetzen oder ändern darf. Danach ist das normalerweise nicht mehr möglich.
Rückwirkend:
Eine Regel gilt nicht erst ab einem bestimmten Datum, sondern auch für Zeiten davor.
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