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DEDachdMstrV 2006In Kraft

DachdMstrV 2006 – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk

Ausfertigung: 2006-05-23BGBl I 2006, 1263Original ansehen

DachdMstrV 2006 – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.05.2006. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Gliederung des Teils I

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, aus welchen Teilen die Meisterprüfung für Dachdecker besteht. Im ersten Teil der Prüfung gibt es zwei Prüfungsbereiche: ein Projekt mit einem Gespräch dazu und eine Aufgabe aus dem Berufsalltag.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk ablegen wollen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling plant und baut ein Dachfenster ein. Danach spricht er mit den Prüfern über seine Arbeit. Zusätzlich muss er eine Aufgabe lösen, z. B. berechnen, wie viel Material für eine Dachreparatur nötig ist.

Begriffe

Meisterprüfungsprojekt:
Eine praktische Aufgabe, die zeigt, dass jemand den Beruf gut beherrscht. Zum Beispiel ein Teil eines Daches selbst planen und bauen.
Fachgespräch:
Ein Gespräch mit den Prüfern über das Projekt. Dabei wird erklärt, warum bestimmte Entscheidungen getroffen wurden.
Situationsaufgabe:
Eine Aufgabe, die eine typische Situation aus dem Berufsalltag nachstellt. Sie prüft, ob jemand schnell und richtig handeln kann.
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