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KlempnerMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Klempner-Handwerk

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Klempner-Handwerk

Ausfertigung: 2006-05-23BGBl I 2006, 1267Original ansehen

KlempnerMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.05.2006. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, welche Regeln für die Meisterprüfung im Klempner-Handwerk gelten. Für zwei Teile der Prüfung gelten besondere Vorschriften aus anderen Gesetzen. Diese anderen Gesetze bleiben gültig.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Klempner-Handwerk ablegen wollen oder daran beteiligt sind.

Begriffe

Meisterprüfungsverfahrensverordnung:
Ein Gesetz, das festlegt, wie die Meisterprüfung abläuft und organisiert wird.
Allgemeine Meisterprüfungsverordnung:
Ein Gesetz, das die Regeln für die Teile III und IV der Meisterprüfung in allen Handwerken enthält.
BGBl. (Bundesgesetzblatt):
Eine offizielle Veröffentlichung, in der neue Gesetze und Verordnungen in Deutschland bekannt gemacht werden.
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