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EnFG – Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen

Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen

Ausfertigung: 2022-07-20BGBl I 2022, 1237, 1272Original ansehen

EnFG – Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.07.2022. Der Text hat 70 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 49 — Grundsatz

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Alle, die mit Strom zu tun haben, müssen sich gegenseitig schnell wichtige Informationen geben. Diese Informationen braucht man, um die Kosten für die Energiewende fair zu verteilen. Es geht um Daten, die in anderen Teilen des Gesetzes genau aufgelistet sind.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Netzbetreiber, Stromkunden (Letztverbraucher), Netznutzer und Stromversorger.

Ein Beispiel

Ein Windrad-Betreiber muss dem Stromnetzbetreiber mitteilen, wie viel Strom das Windrad produziert hat. So kann berechnet werden, wie viel Geld für die Energiewende-Umlage fällig wird.

Begriffe

Stromerzeugungsanlagen:
Anlagen, die Strom erzeugen, z. B. Windräder, Solaranlagen oder Kraftwerke.
Netzbetreiber:
Firmen, die das Stromnetz betreiben und den Strom zu den Kunden transportieren.
Letztverbraucher:
Privatpersonen oder Unternehmen, die Strom verbrauchen, also die Endkunden.
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