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BmAusV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin

Ausfertigung: 2015-07-16BGBl I 2015, 1280Original ansehen

BmAusV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.07.2015. Der Text hat 22 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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