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DESEFPrVIn Kraft

SEFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung

Ausfertigung: 2024-09-24BGBl. I 2024, Nr. 296, 26Original ansehen

SEFPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.09.2024. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Form und Ablauf der Prüfung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erklärt, wie die Prüfung zum Berufsspezialisten für Softwareentwicklung aufgebaut ist. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide Teile müssen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin für Softwareentwicklung ablegen wollen.

Ein Beispiel

Eine Person beginnt die Prüfung mit dem schriftlichen Teil am 1. März 2024. Sie muss den mündlichen Teil bis spätestens 28. Februar 2026 bestehen. Schafft sie das nicht, zählt die schriftliche Prüfung nicht mehr.

Begriffe

Prüfungsleistung:
Eine Aufgabe oder ein Test, die in der Prüfung erledigt werden muss.
Frist:
Ein bestimmter Zeitraum, in dem etwas erledigt werden muss.
zuständige Stelle:
Die Behörde oder Organisation, die für die Prüfung verantwortlich ist (hier nach dem Berufsbildungsgesetz).
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