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KonvBehSchG – Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Ausfertigung: 2020-06-12BGBl I 2020, 1285Original ansehen

KonvBehSchG – Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.06.2020. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Strafvorschriften

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf verbietet bestimmte Behandlungen, die die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person ändern sollen. Wer solche Behandlungen trotzdem durchführt, kann bestraft werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die solche verbotenen Behandlungen anbieten oder durchführen, sowie Eltern oder Erziehungsberechtigte unter bestimmten Bedingungen.

Ein Beispiel

Ein Therapeut bietet Gespräche an, um einen Jugendlichen von seiner Homosexualität „zu heilen“. Das ist nach diesem Paragrafen verboten und kann bestraft werden.

Begriffe

Konversionsbehandlung:
Eine Behandlung, die versuchen soll, die sexuelle Orientierung (z. B. homo- oder bisexuell) oder die geschlechtliche Identität (z. B. trans) einer Person zu ändern.
Freiheitsstrafe:
Eine Strafe, bei der jemand für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis muss.
Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte:
Personen, die für ein Kind sorgen oder es erziehen dürfen, z. B. Eltern oder Vormünder.
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