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GbAusV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin

Ausfertigung: 2015-07-16BGBl I 2015, 1289Original ansehen

GbAusV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.07.2015. Der Text hat 22 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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