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DEUNOPSBüroVbgVIn Kraft

UNOPSBüroVbgV – Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn

Ausfertigung: 2023-10-19BGBl II 2023, Nr. 299Original ansehen

UNOPSBüroVbgV – Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.10.2023. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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