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DEDBAbkG ISR 2015In Kraft

DBAbkG ISR 2015 – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Ausfertigung: 2015-11-20BGBl II 2015, 1301Original ansehen

DBAbkG ISR 2015 – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.11.2015. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel regelt, dass Deutschland auf bestimmte Steuern verzichtet, die es eigentlich erheben dürfte. Das gilt nur für Steuern auf Einkommen und Vermögen aus der Zeit bis Ende 2040. Der Verzicht betrifft Fälle, die in einem anderen Teil des Abkommens mit Israel festgelegt sind.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die in Deutschland und Israel Steuern auf Einkommen oder Vermögen zahlen müssten.

Ein Beispiel

Eine Person arbeitet in Israel, hat aber auch Einkommen aus Deutschland. Normalerweise könnte Deutschland darauf Steuern erheben. Bis 2040 verzichtet Deutschland aber darauf, wenn die Bedingungen aus Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens zutreffen.

Begriffe

Besteuerungsrecht:
Das Recht eines Staates, Steuern auf Einkommen oder Vermögen zu erheben.
Doppelbesteuerung:
Wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen besteuern wollen.
Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens:
Ein bestimmter Teil des Abkommens zwischen Deutschland und Israel, der festlegt, wann Deutschland Steuern erheben darf.
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