VfAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
VfAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.06.2016. Der Text hat 24 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 5 — Ausbildungsplan
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt: Wer jemanden zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ausbildet, muss einen Plan machen. Der Plan zeigt, was der Auszubildende lernen soll. Der Plan muss zu Beginn der Ausbildung fertig sein.
Wen betrifft das?
Betroffen sind alle Betriebe und Personen, die Auszubildende zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ausbilden.
Ein Beispiel
Ein Theater bildet jemanden zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus. Vor dem ersten Ausbildungstag schreibt der Betrieb auf, welche Themen und Fähigkeiten der Auszubildende in den nächsten Jahren lernen soll.
Begriffe
- Ausbildende:
- Personen oder Betriebe, die Auszubildende anlernen und dafür verantwortlich sind.
- Ausbildungsrahmenplan:
- Eine offizielle Liste, die zeigt, was Auszubildende in ihrem Beruf lernen müssen.
- Ausbildungsplan:
- Ein individueller Plan für einen Auszubildenden, der auf dem Ausbildungsrahmenplan basiert und zeigt, wann welche Themen gelernt werden.
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