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DEHwO§16VIn Kraft

HwO§16V – Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung

Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung

Ausfertigung: 2004-06-22BGBl I 2004, 1314Original ansehen

HwO§16V – Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.06.2004. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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