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EUV – Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Ausfertigung: 2007-07-05BGBl I 2007, 1305, 1319Original ansehen

EUV – Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.07.2007. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Anwendungsbereich

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wann eine besondere Untersuchung stattfinden muss. Sie gilt für gefährliche Vorfälle auf bestimmten Eisenbahnstrecken. Wer untersucht, steht in anderen Vorschriften.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden, die solche Vorfälle untersuchen, und Eisenbahnunternehmen, deren Strecken oder Züge betroffen sind.

Ein Beispiel

Ein Zug entgleist auf einer Hauptstrecke. Dann muss eine offizielle Untersuchung klären, warum das passiert ist.

Begriffe

gefährliche Ereignisse:
Vorfälle wie Unfälle oder Beinahe-Unfälle, die Menschen oder Sachen schaden könnten.
Infrastrukturen:
Hier: Schienen, Signale, Bahnsteige und andere Anlagen, die zum Eisenbahnnetz gehören.
§ 5b Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes:
Ein anderer Paragraf, der aufzählt, welche Strecken genau gemeint sind.
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