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DEStVZOAusnV 52In Kraft
StVZOAusnV 52 – Zweiundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zweiundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZOAusnV 52 – Zweiundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.08.1996. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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