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DETierGesGIn Kraft

TierGesG – Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

Ausfertigung: 2013-05-22BGBl I 2013, 1324Original ansehen

TierGesG – Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.05.2013. Der Text hat 43 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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