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DEBPolBG§1Abs1V 2003In Kraft
BPolBG§1Abs1V 2003 – Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes
Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes
BPolBG§1Abs1V 2003 – Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.07.2003. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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