PfPTrStatG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen sowie dem Zusatzprotokoll
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen sowie dem Zusatzprotokoll
PfPTrStatG – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.07.1998. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 2 — Abwicklung von Schäden
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wie Schäden bezahlt werden, die durch ausländische Soldaten in Deutschland verursacht werden. Es wird erklärt, welche älteren Gesetze dafür gelten. Auch private Schäden durch Soldaten werden behandelt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft ausländische Soldaten in Deutschland und Personen, die durch diese Soldaten einen Schaden erleiden.
Ein Beispiel
Ein Soldat aus einem Partnerland verursacht versehentlich einen Unfall mit einem deutschen Auto. Der Schaden am Auto wird nach den Regeln dieses Paragrafen abgewickelt.
Begriffe
- Abgeltung von Schäden:
- Bezahlung oder Ausgleich für einen entstandenen Schaden.
- NATO-Truppenstatut:
- Ein Abkommen, das Rechte und Pflichten von NATO-Soldaten in anderen Ländern regelt.
- Streitkräfteaufenthaltsgesetz:
- Ein deutsches Gesetz, das den Aufenthalt ausländischer Soldaten in Deutschland regelt.
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