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HolzSiG – Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz

Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz

Ausfertigung: 2011-07-11BGBl I 2011, 1345Original ansehen

HolzSiG – Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.07.2011. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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