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NotSanG – Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters

Ausfertigung: 2013-05-22BGBl I 2013, 1348Original ansehen

NotSanG – Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.05.2013. Der Text hat 34 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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